Oft wird jungen Menschen von Lehrer*innen oder Eltern alles Mögliche vorgeschrieben. Dadurch entscheiden sie, was getan werden darf und was nicht. Häufig wirkt es so, als wären diese Regeln in Stein gemeißelt und als müssten sich Kinder und Jugendliche nach dem richten, was Erwachsene von ihnen verlangen. Das ist zwar auch oft der Fall, aber volljährige Menschen müssen sich ebenfalls an Regeln halten. Insbesondere auch eure Lehrer*innen oder Eltern.
Dieser Beitrag ist der zweite einer Reihe, die euch einige eurer Rechte vorstellen soll, damit ihr sie kennt und auf sie bestehen könnt, wenn ihr euch ungerecht behandelt fühlt.
Religion ist ein Thema, das alle betrifft — nicht nur Menschen, die an Gott glauben. Schon in jungen Jahren stellen wir uns grundlegende Fragen über das Leben und unser Universum, für die es keine eindeutigen Antworten gibt. In der Schule wird Religion unterrichtet, in der Literatur, in Filmen oder in der Musik wird auf verschiedene Glaubensrichtungen verwiesen und vielleicht gehst du regelmäßig mit deiner Familie in eine Kirche, Synagoge, Moschee oder in ein anderes Gotteshaus.
Doch auch wenn dir deine Eltern sagen, du müsstest immer mitkommen, können sie dich nicht zwingen, gegen deinen Willen eine Religion auszuüben. Denn auch in den UN-Kinderrechtskonventionen ist deine Religionsfreiheit geregelt, und zwar mit dem Artikel 14, Absatz 1, der besagt:
Die Vertragsstaaten achten das Recht des Kindes auf Religionsfreiheit.
UN-Kinderrechtskonventionen, Art. 14, Abs. 1
Aber was heißt das denn jetzt eigentlich genau? Und haben Eltern wirklich kein Recht auf Einfluss in der religiösen Erziehung ihrer Kinder?
Die religiöse Erziehung ist laut des UN-Zivilpaktes folgendermaßen geregelt: Bei Kindern, die sich in Fragen der Religion noch keine eigene Meinung bilden können, entscheiden die Eltern oder sorgeberechtigten Personen über die religiöse Erziehung nach ihren eigenen Vorstellungen.
Ältere Kinder jedoch, die schon eine religiöse Meinung haben oder sich diese selbst bilden können, müssen von ihren Eltern bzw. Erziehungsberechtigten mitsamt ihrer religiösen Meinung akzeptiert werden. Das regelt der zweite Absatz des Artikel 14 der UN-Kinderrechtkonventionen.
In Deutschland sind diese Bedingungen sogar ganz genau geregelt und zwar durch das Gesetz über die religiöse Kindererziehung vom 15. Juli 1921 (ganz schön alt eigentlich, oder?).
Dort ist festgehalten, dass ein Kind ab 12 Jahren nicht mehr gegen seinen Willen in einer anderen religiösen Einstellung als bisher erzogen werden darf. Ab 14 Jahren darfst du frei entscheiden, welche religiöse oder weltanschauliche Meinung du vertreten und ausleben willst.
Das heißt also, dass du in Deutschland bis zum 12. Lebensjahr noch ziemlich abhängig von den religiösen Ansichten deiner Eltern bist. Danach können sie dich jedoch nicht mehr zwingen, diese Ansichten zu ändern und ab deinem 15. Lebensjahr kannst du endlich frei entscheiden, was du glauben möchtest, und was nicht, oder welcher Religion du dich anschließen willst.
Natürlich gibt es aber auch andere Möglichkeiten, wenn du dich im Glauben deiner Eltern nicht Zuhause fühlst. Wenn du deinen Eltern erklärst, wieso du dich dieser speziellen Religion nicht angehörig fühlst, was für Zweifel du hast oder welche Bräuche und Regeln eurer Glaubensrichtung dir nicht zusagen, könnt ihr vielleicht eine gemeinsame Lösung finden.
Alle Artikel der Reihe „Du hast Rechte – Kenne und nutze sie!“ findest du hier.
Ein Artikel von Helena Köster.
Titelbild by Samantha Sophia on Unsplash.
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